Ausstellerinformationen
Während des Internationalen Gitarrenfestivals haben Gitarrenbauer u.a. die Möglichkeit im Festivalzentrum auszustellen.
Im Foyer des AOK Bildungszentrums sind Tische bereitgestellt. Diese dürfen nach Belieben an den Wänden entlang aufgestellt werden. Standplätze sind nicht vorbuchbar, sondern können vor Ort selbst ausgesucht werden. Sollte der gewünschte Standplatz schon belegt sein, bitten wir einen anderen zu wählen.
Buchung
Die Ausstellungsfläche kann tageweise oder für die gesamte Festivalwoche gebucht werden.
Ausstellerausweis
Jeder Aussteller erhält einen Ausstellerausweis. Dieser kann nach Ankunft im Festivalzentrum am Infopoint abgeholt werden. Er wird nicht vorab zugeschickt.
Konzertbesuch
Wenn Sie als Aussteller die komplette Woche gebucht haben, besteht für Sie die Möglichkeit alle Konzerte des Internationalen Gitarrenfestivals zu besuchen. Ein Festivalpass ist im Preis inbegriffen.
Stellen Sie nur an einzelnen Tagen aus, erhalten Sie die Konzertkarten der gebuchten Tage zum ermäßigten Kartenpreis.
Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur in Verbindung mit dem Ausstellerausweis.
Aussteller-Konzertkarten sind direkt an der Abendkasse zu erwerben.
Abholung der Aussteller-Konzertkarten
Die Aussteller müssen bis spätestens 19.00 Uhr die Eintrittskarte für das jeweilige Konzert persönlich an der Abendkasse abholen. Anderenfalls wird die Karte wieder für den Verkauf freigegeben.
Übernachtung und Verpflegung
Übernachtung und Verpflegung (auf Wunsch auch vegetarisch oder vegan) im Festivalzentrum sind im Einzel- bzw. Doppelzimmer möglich. Wenn gewünscht, buchen Sie dies bitte gesondert bei Ihrer Anmeldung hinzu. Bei Buchung der Unterkunft ist die Verpflegung automatisch inklusive.
Bezahlung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über den Gesamtbetrag Ihrer Buchung, der sofort zur Zahlung fällig ist. Ihre Anmeldung ist erst nach Eingang des Rechnungsbetrages verbindlich. Barzahlung ist nur im Ausnahmefall möglich.
Die Anmeldefrist endet am 31.7.
Schutz
Für die Sicherheit der ausgestellten Ware ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Die Festivalorganisation übernimmt keinerlei Haftung.
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